Gebrauchsspuren sind nicht gleich Schäden!
Am Ende von Leasingverträgen werden die Fahrzeuge häufig durch Prüforganisationen auf vorhandene Schäden und Abnutzungen überprüft. Darauf ermitteln diese dann einen Betrag, welchen der Kunde als „Minderwert“ an das Autohaus zu zahlen hat.
Diese sog. Rückläufer-Gutachten oder Minderwertgutachten enthalten häufig fehlerhafte Einschätzungen hinsichtlich der Unterscheidung von üblichen Gebrauchsspuren und tatsächlichen Schäden. Auch wird häufig der falsche und für den Leasingnehmer teurere Reparaturweg angesetzt.
Wir haben uns mit dieser Thematik in einer Vielzahl an Fällen beschäftigt und kennen die Fehlerquellen dieser Rückläufer-Gutachten.
Im Rahmen von Zivilprozessen können wir die Rückgabegutachten auf ihre Richtigkeit überprüfen und den Gerichten den tatsächlichen gerechtfertigten Minderwert berechnen.
