Bewertung der monetären Schadenhöhe bei Fiktivabrechnung:

Zivilgerichte sind häufig mit der Problematik konfrontiert, dass die Unfallvorgänge durch einen Unfallanalytiker bewertet und rekonstruiert werden müssen. Darüber hinaus stellt sich in diesen Prozessen oftmals auch die Frage der fiktiven Reparaturkosten. Um kosteneffizient zu arbeiten und nicht zwei unterschiedliche Sachverständigen zu beauftragen, bieten wir ebenfalls das Erstellen von Schadenbewertungen im Rahmen von Zivilprozessen an. 

Somit können wir nach erfolgter Rekonstruktion auch Auskunft zur Höhe des Schadens geben, bzw. von den Parteien vorgelegte Schadengutachten überprüfen.

Die Berechnung des notwendigen Reparaturaufwandes wird mit branchenüblichen Berechnungsmethoden erstellt und folgt der aktuellen Rechtsprechung. Auch werden Fragestellungen zu Minderwert, sowie individuellen Instandsetzungskosten gerne beantwortet. Wir verfügen in diesem Fachgebiet über jahrzehntelange Erfahrung. 

Schadengutachten